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Corona

Nach den Corona Verordnungen vom 03.04.22 sind in Heilpraktikerpraxen die Maskenpflicht, sowie auch die 3G Regel aufgehoben.

In meiner Praxis ist daher das Tragen einer medizinischen oder FFP2 Maske für den Patienten frei gestellt.
Da ich bei einer kinesiologischen Testung den Mindestabstand von 1,5m zum Patienten nicht einhalten kann, trage ich während der Testung eine FFP2 Maske. Um jedem ein sicheres Gefühl in meiner Praxis geben zu können, teste ich mich zusätzlich vor jedem Patiententermin.

An meine Patienten habe ich die Bitte, bei Erkältungssymptomen von einem Termin abzusehen und notfalls einen Ausweichtermin zu vereinbaren.

Liebe Grüße
Bettina Esch